Vereinssatzung

  • Die Vereinssatzung und -ordnungen

    Die Vereinssatzung und die Ordnungen erfüllen rechtliche Anforderungen an den Verein und setzen darüber hinaus Rahmenbedingungen für das Vereinsleben. 

    SVO Fahne

    Vereinssatzung
      Vereinssatzung des SV Oberiflingen
    Organisationsbeschreibung und Geschäftsordnung
      Ressortaufteilung beschreibt das Vorstandsmodell des SV Oberiflingen
      Geschäftsordnung beschreibt das Arbeitsmodell des Vorstands/Ausschuss
    sonstige Ordnungen
      Ehrungsordnung des SV Oberiflingen
      Beitragsordnung des SV Oberiflingen
      Mitgliedsantrag mit Beitragsstruktur

    Stand: 21. März 2019

  • Finanzierung: Förderung des Sports im SV Oberiflingen durch Spenden

    Jugend EinTeamDer SV Oberilfingen e. V. setzt sich zum Zwecke der Förderung des Sports ein. Diesen Satzungszweck erfüllt der Verein durch ein breit angelegtes Sportangebot für fast alle Altersgruppen und in verschiedenen Sportarten.

    Zur Ausübung des Sports braucht es entsprechende Anlagen, Geräte und BetreuerINNEN.

    Neben dem herausragenden ehrenamtlichen Einsatzes vieler Vereinsmitglieder braucht es auch finanzielle Mittel, dieses Angebot zu schaffen, zu erhalten und wo sinnvoll auszubauen.

    Die Beiträge unserer über 500 Mitglieder sind der finanzielle Grundstock unseres Vereinslebens. Dazu erhalten wir staatlichen Mittel der Sportförderung und durch die Kommune. Daneben helfen uns Einnahmen aus dem Sponsoring sowie insbesondere der Bewirtschaftung des SPORTHEIM AM WASSERTURM und verschiedener Veranstaltungen den finanziellen Rahmen für unser Tun zu schaffen.

    Wir freuen und sind dankbar, dass wir jedes Jahr Spenden erhalten von Gönnern des Vereins die es uns ermöglichen vielfältigen Sport in Wohnortnähe anzubieten.
    Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auf der Suche nach einem Spendenempfänger unseren Vereinszweck und unsere Bestrebungen im SV Oberiflingen e. V. gutheißen und mit einer Geldspende unterstützen wollten. Dadurch unterstützen Sie die Vereinsarbeit mit über 20 Teams/Gruppen davon über die Hälfte im Kinder- und Jugendbereich und ermöglichen es uns die Mitlgiedsbeiträge im Rahmen zu halten.

    Falls Sie uns eine Spende zukommen lassen möchten, so überweisen Sie den Betrag bitte auf unser Spendenkonto bei der

    Volksbank in der Region

    IBAN: DE28 6039 1310 0270 6300 07
    BIC: GENODES1VBH
    Verwendungszweck: Spende zur Förderung des Sports

    Selbstverständlich können Sie Ihre Spende auch einem bestimmten Zweck oder einer Sparte zuführen. Wir werden das Geld dann ausdrücklich für diesen Zweck verwenden wobei der Spendenzweck ausschließlich auf den gemeinnützigen Bereich (ideeller Bereich oder Zweckbetrieb) gerichtet sein darf. Satzungsgemäß ist der Zweck des Sportvereins Oberiflingen: "die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie die Errichtung und Unterhaltung von Sportanlagen."

    Bitte vermerken Sie dieses dann auf dem Überweisungsträger oder sprechen Sie vorher mit einem Vorstandsmitglied oder einem unserer Übungsleiter.

    Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten des Sponsorings oder über die Arbeit des SV Oberiflingen e. V.. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu unseren Ansprechpartner Dirk Tinnefeld Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an oder jedes andere Vorstandsmitglied.

    Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Bitte bedenken Sie, dass für Spenden bis zu einem Betrag von 200.- € Ihr Kontoauszug als Spendenbescheinigung gilt und dafür keine gesonderte Bescheinigung von uns erstellt werden muss.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

     

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.