SPORTHEIM AM WASSERTURM Mietbedingungen
gültig für Veranstaltungen ab 01. Januar 2018
Auszug aus den Mietbedingungen:
- Vereinsveranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang.
- Während Übungs- und Wettkampfzeiten kann es zu Einschränkungen kommen.
- Der Vorstand behält sich die Vergabe an gesetzlichen Feiertagen und Silvester vor.
- Keine Drittüberlassung erlaubt.
- Alle Getränke müssen über den SV Oberiflingen e. V. bezogen werden. Vergünstigte Preisliste.
- Die Rechnung wird auf Basis der gegengezeichneten und durch das Servicepersonal erstellten Strichliste, ausgestellt.
- Für Veranstaltungen bei denen ein erhöhtes Risiko von Sachbeschädigung ausgehen kann, wird eine Kaution erhoben.
Die gesamten Mietbedingungen - gültig für Veranstaltungen ab 01. Januar 2018 - gibt's hier.
Beerdigungskaffees/Leichenschmaus werden über Gedeckpreise und Verbrauch abgewickelt. Für den Schulungsraum gelten gesonderte Preise. Sprechen Sie uns an (